Wahlen und Abstimmungen

Urnenstandort     Briefkasten (Abstimmungen) beim Gemeindehaus
Urne im Wahllokal (Schulhaus)
Urnen-Öffnungszeiten   Briefkasten beim Gemeindehaus: Wird geleert bis Samstag 18.00 Uhr vor dem Abstimmwochenende.
Urne im Wahllokal: Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr
Hinweis   Die Gemeinderesultate werden beim Wahllokal (Schulhaus) publiziert. Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter so.ch und des Bundes unter http://www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen    
  Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen   Was ist zu beachten?

1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.

2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Antwortcouvert".

3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint. Kleben Sie das Couvert wieder zu.

4. Sie können das Couvert per Post schicken (bitte frankieren) oder direkt in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung einwerfen (bis spätestens 18.00 Uhr am Samstag vor dem Abstimmungssonntag). Bei B-Postaufgabe bitte mindestens 3 Arbeitstage einplanen!

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortcouvert keinen oder mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist

Hinweise
Die Stimmzettel müssen nicht in ein neutrales Couvert gelegt werden. Es reicht völlig aus, diese direkt in das Zustellcouvert zu legen. Durch das Entfernen der Stimmrechtsausweise im Wahlbüro vor dem Öffnen der Zustellcouverts ist sichergestellt, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Zudem weisen wir daraufhin, dass im Wahlbüro nur vereidigte Personen tätig sind.
Trat beim Oeffnen des Stimmcouverts ein Defekt auf? Kein Problem. Kommen Sie zu uns ins Gemeindehaus, und Sie erhalten einen neuen Umschlag.