Identitätskarte

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)?

Wie beantragen

Jeder Antrag muss von der antragsstellenden Person (ab Schulpflicht) persönlich unterschrieben werden.
Unmündige oder entmündigte Personen sind durch die sorgeberechtigte Person bzw. durch den Vormund oder die Vormundin zu begleiten. Die Begleitperson einer entmündigten Person muss den entsprechenden Ernennungsakt vorlegen, sowie sich persönlich (mit Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis) ausweisen können. Bei Anträgen für Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge sind vom nicht anwesenden Elternteil die schriftliche Einwilligung mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formular "Einwilligungserklärung" sowie eine Ausweiskopie (Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis) vorzuweisen. Sie finden dieses Formular auf der Homepage http://ausweiszentrum.so.ch/. Falls vorhanden ist der Nachweis des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts vorzulegen.

  • Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindehaus, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können.
  • Minderjährige oder Bevormundete benötigen die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 7 Jahren sind ebenfalls unterschriftspflichtig.
  • Wird die ID für einen Säugling oder Kleinkind benötigt, brauchen Sie auch hier eine Foto. Nehmen Sie Ihr Kind bitte mit.

Was wird benötigt
- Aktuelle Passfoto (mit Vorteil vom Fotografen erstellt) *

- Alte Identitätskarte
- Verlustmeldung einer Schweizer Polizeistelle, falls die ID nicht mehr vorhanden ist (Verlust, Diebstahl, etc.)
- Gebühr Fr. 35.--/Kinder     Fr. 70.--/Erwachsene
  Die Kosten sind direkt bei der Bestellung zu bezahlen

*  siehe auch Fotomustertafel https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/pass---identitaetskarte/pass/pass-id-beantragen.html

 

Gültigkeitsdauer

  • Personen ab 18 Jahren:                                  Gültigkeit: 10 Jahre
  • Kinder und Jugendliche von 0 - 18 Jahren:     Gültigkeit: 5 Jahre

 

Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer neuen ID ca. 10 Arbeitstage dauert.
Die ID wird Ihnen direkt mit der Post per Einschreiben zugestellt.


Verlust, Beschädigung, Ablauf

Ist Ihr Ausweis (ID oder Pass) verloren gegangen, wurde er gestohlen oder zerstört? Jeder Verlust eines Ausweises ist sofort nach Feststellung einer Schweizer Polizeistelle anzuzeigen, welche eine Verlustanzeige ausstellt. Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss nach der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.

Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Verlust der Karte sowie bei Änderung der persönlichen Daten (z. B. Namensänderung), bei Veränderung des Aussehens und bei falschen Eintragungen kann eine neue ID beantragt werden.