Gemeinde Neuendorf

Friedensrichter

Adresse: Michael Heim, Weierweg 24, 4623 Neuendorf
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Öffnungszeiten: Beratungen, Besprechungen, Verhandlungen nach vorausgehender telefonischer Vereinbarung.
Tel: 078 740 25 06

Seit 8. Juli 2013 bilden die Einwohnergemeinden Egerkingen, Härkingen, Neuendorf und Niederbuchsiten einen Friedensrichterkreis. Die Vertragsgemeinden wählen einen gemeinsamen Friedensrichter.

Dem Friedensrichter kommt im Zivilbereich die richterliche Gewalt auf Gemeindeebene zu. Er ist im Bereich seiner Zuständigkeit Schlichtungsbehörde im Sinne der Art. 202 ff. der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). An einer Schlichtungsverhandlung wird versucht, die Streitsache friedlich beizulegen, das heisst, einen weitergehenden Prozess zu vermeiden.

Im Strafbereich ist der Friedensrichter im Bereich des Gemeindestrafrechtes zuständig für das Strafbefehlsverfahren (Art. 352 ff. der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) wenn eine Übertretung gemäss § 4 des Kantonalen Gemeindegesetzes bzw. eines Gemeindereglementes zu ahnden ist (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement). Er kann Bussen bis zum Höchstbetrag von Fr. 300.00 sowie Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 5 Tagen aussprechen (§ 6 Gesetz über die Gerichtsorganisation, GO).

Zuständigkeit des Friedensrichters

I. Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)
Als urteilender Richter:

Als Sühnerichter:

Bis zu einem Streitwert von Fr. 10'000.00 kann der Friedensrichter einen Entscheidvorschlag unterbreiten.

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung.

Falls Sie die Formulare nicht durch Anklicken des Links öffnen können, speichern Sie die PDF-Dokumente vor dem Öffnen ab. Gehen Sie dazu folgendermassen vor:

  1. Platzieren Sie den Cursor auf dem Link
  2. Drücken Sie die rechte Maustaste
  3. Wählen Sie im Kontextmenü die Option "Ziel speichern unter..." und speichern Sie die Datei lokal ab
  4. Öffnen Sie die Datei vom gewählten Speicherort aus

II. Strafsachen

Als urteilender Richter
wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung von § 4 des Kantonalen Gemeindegesetzes oder eines Gemeindereglements geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)
Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre "Mein gutes Recht", herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.

Kontakt

Friedensrichterkreis Gäu
Herr Michael Heim
Weierweg 24
4623 Neuendorf
Tel. 078 740 25 06
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Öffnungszeiten

Beratungen, Besprechungen, Verhandlungen nach vorausgehender telefonischer Vereinbarung.