Geschichte

Auszug aus der Dorfchronik.
Das Wildobst. Ein Überbleibsel aus der Verfassung der Herrschaft Alt-Bechburg?

Ein interessantes Kapitel bietet das Recht derer von Härkingen und Neuendorf auf dem Egerkingerberg das Wildobst (meistens Holz-birnen) zu schütteln. Die Egerkinger wollten es ihnen verwehren. Als die Neuendorfer im Oktober 1622, 24 Säcke voll Wildobst im Egerkingerberg geschüttelt hatten, kamen die Egerkinger und nahmen es ihnen weg. Deswegen ein grosser Streit. Die Egerkinger sagen, es sei nicht recht, es zu schütteln, sodass reifes und unreifes miteinander falle; man solle es von selber fallen lassen. Die Neuendorfer aber sagen, die Egerkinger seien am nächsten und konnten so früh morgens und abends das Obst auflesen und sie kämen immer zu spät. Es war deswegen auch verboten worden, am Morgen vor dem Betenläuten Obst aufzulesen, damit die Härkinger und Neuendorfer auch zur rechten Zeit kämen. So kommt es regelmässig vor, dass die Egerkinger 1 1/2 Stunden früher als üblich zum Beten läuten. Die Egerkinger sagen, ihre Voreltern hätten die Bäume gesetzt und sie müssten zu den Bäumen sorgen. Sie hätten die Übrigen nur aus Nachsicht Obst auflesen lassen. Der Rat entschied dann am 21. Oktober 1622: Die drei Gemeinden sollen sich einigen und bestimmen, wann das Obst aufgelesen werden soll, dann sollen sie es teilen. Oder aber es soll jeder Gemeinde eine bestimmte Zahl von Bäumen zugewiesen werden.

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