Hundesteuer

 
 
Seit 1. Januar 2016 heisst die neue Datenbank "AMICUS". Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Halterwechsel, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei AMICUS gemeldet werden. Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.
 
Wir machen alle Hundehalter/innen der Gemeinde Neuendorf darauf aufmerksam, dass sie gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 01.01. des laufenden Jahres geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Sämtliche Mutationen wie Halterwechsel oder Tod des Hundes sind der Gemeindeverwaltung zu melden.
 
Die jährliche Abgabe beträgt Fr. 120.00, wovon Fr. 40.00 kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr an das Amt für Landwirtschaft abgegeben werden müssen.
Der Bezug der Hundesteuer erfolgt mittels Rechnung durch die Gemeinde. Diese wird allen registrierten Halter/innen im Monat April zugestellt. Nach dem 30. April des laufenden Jahres wird eine zusätzliche Mahngebühr von Fr. 50.00 erhoben. 
 
Achtung: Im Kanton Solothurn ist die Hundemarke seit 1. Januar 2017 abgeschafft.
 
Bei Neuanmeldungen bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Hundebüchlein
- Heimtierausweis
- Name des Hundehalters/der Hundehalterin
- Kaufdatum des Hundes
 
 
Die Tollwutschutzimpfung ist nicht mehr obligatorisch, wird aber weiterhin empfohlen. Es müssen keine Impfausweise mehr vorgewiesen werden.

Robidog-Plan der Gemeinde Neuendorf im PDF-Format

Hundegesetz Kanton Solothurn

Hundeverordnung Kanton Solothurn

Informationen Amt für Landwirtschaft, Veterinärdienst (kompakt)