Gemeinde Neuendorf

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Wahlen und Abstimmungen

Urnenstandort Briefkasten (Abstimmungen) beim Gemeindehaus
Urne im Wahllokal (Gemeinderatszimmer/Primarschulhaus I - Eingang Nord aus Richtung Chäsiweg)
Urnen-Öffnungszeiten Briefkasten beim Gemeindehaus: Wird geleert bis Samstag 18.00 Uhr vor dem Abstimmwochenende.
Urne im Wahllokal: Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr
Hinweis Die Gemeinderesultate werden beim Wahllokal (Schulhaus) publiziert. Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter so.ch und des Bundes unter http://www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Der Erhalt des Duplikats ist mittels Unterschrift zu bestätigen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?

1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm-Materials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Antwortcouvert".
3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint. Kleben Sie das Couvert wieder zu.
4. Sie können das Couvert per Post schicken (bitte frankieren) oder direkt in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung einwerfen (bis spätestens 18.00 Uhr am Samstag vor dem Abstimmungssonntag). Bei B-Postaufgabe bitte mindestens 3 Arbeitstage einplanen!

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortcouvert keinen oder mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist


Wichtige Hinweise

Bitte trennen Sie die einzelnen Stimmzettel nicht auseinander und legen diese ungefaltet in das dafür vorgesehene Fach des Stimmcouverts.

Die Stimmzettel müssen nicht in ein neutrales Couvert gelegt werden. Es reicht völlig aus, diese direkt in das Zustellcouvert zu legen. Durch das Entfernen der Stimmrechtsausweise im Wahlbüro vor dem Öffnen der Zustellcouverts ist sichergestellt, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Zudem weisen wir daraufhin, dass im Wahlbüro nur vereidigte Personen tätig sind.
Trat beim Oeffnen des Stimmcouverts ein Defekt auf? Kein Problem. Kommen Sie zu uns ins Gemeindehaus, und Sie erhalten einen neuen Umschlag.