Abmeldung

Verlassen Sie unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Register austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Wegzug bei uns am Schalter (gratis) abmelden.

Jede Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien/Paaren in eingetragener Partnerschaft möglich.

Bitte beachten: Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Für die Abmeldung benötigen wir die Adresse des Reiseziels/Wohnort im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz.

- Schweizer Bürger bringen dazu ihren Schriftenempfangsschein mit (haben Sie bei Ihrer Anmeldung erhalten).
- Ausländische Staatsangehörige legen den Ausländerausweis vor.

Melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung ab, erhalten Sie Ihren Heimatschein (sofern vorhanden), welchen Sie am neuen Wohnort wieder deponieren müssen.
Geben Sie uns für die Rückzahlung bereits bezahlter Steuer-Vorbezüge eine Bankverbindung bekannt.