Arbeitslose

Arbeitsvermittlung  

Wenn Ihnen gekündigt wurde, melden Sie sich so schnell wie möglich, spätestens aber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, beim RAV an (Tel. 032 627 96 96 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Vereinbaren Sie dazu idealerweise vorab telefonisch einen Termin. Sie werden informiert, welche Unterlagen Sie zum Erstgespräch auf jeden Fall mitnehmen müssen. 

Arbeitslosenkasse

Anlässlich des Erstgesprächs beim RAV erhalten Sie eine Liste von Arbeitslosenkassen. Sie können die Kasse frei wählen. An die gewählte Kasse sind Sie dann während der gesamten Rahmenfrist gebunden.

Helfen Sie Ihrer Arbeitslosenkasse, so schnell wie möglich die Höhe Ihrer Entschädigung festzulegen, damit sie Ihnen diese auszahlen kann. Lassen Sie ihr alle nötigen, ausgefüllten Dokumente immer so früh wie möglich zukommen.