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Neuerungen und Kostenübersicht
über das Bestattungswesen der Gemeinde Neuendorf können
hier im PDF-Format heruntergeladen werden. Flyer
Neuerungen Bestattungswesen
Was ist zu tun?
Oft sterben unerwartet Personen aus unserer Dorfgemeinschaft.
Jeder und jedem von uns kann es geschehen, die mit einem Todesfall
verbundenen Obliegenheiten erledigen zu müssen. Dabei
ist es wichtig, die erforderlichen Schritte zum richtigen
Zeitpunkt einzuleiten. Durch zeitgerechtes Handeln kann oft
unnötiger Ärger und Verdruss erspart werden. Mit
der nachfolgenden Aufstellung möchten wir Ihnen eine
Hilfe für die zu treffenden Obliegenheiten geben:
A. Sofort nach dem Todesfall
- Sofort Arzt beiziehen zur Ausstellung der ärztlichen
Todesbescheinigung. (Bei einem Unfall muss auch die Polizei
informiert werden). Beim Hinschied im Spital wird die Todesbescheinigung
automatisch durch den zuständigen Arzt ausgestellt.
- Benachrichtigung der nächsten Angehörigen.
- Anzeige an das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Mitzunehmen
sind:
- ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein, bei Ausländern Pass
Der Zivilstandsbeamte händigt die Bestattungsbescheinigung
aus.
- Benachrichtigung des Arbeitgebers, sofern der/die Verstorbene
erwerbstätig gewesen ist. Die Organisation der Beerdigung
erfordert Absprachen mit folgenden Stellen:
- Bestattungsinstitute:
z.B. Richard Wagner, Egerkingen, Tel. 062 398 12 33, Natel
079 343 23 93. Dieses regelt auf Wunsch alle nötigen
Vorkehrungen (Transport, Sarg, Blumen, Bestattungsart
usw.) Die Wahl des Bestattungsinstitutes ist frei.
Herr Gianni Nisio, Olten, Tel. 062 216 01 01 (24 h), www.bestattungen-olten.ch
- Pfarramt:
Römisch-katholisch: Gemeindeleiterin Beatrice Emmenegger, Werdstrasse 16A, 4623 Neuendorf, Tel.-Nr. 062 758 47 78 oder Natel-Nr. 079 792 19 43 oder Pfarreisekretariat Regula Ammann, Terassenweg 4, 4623 Neuendorf
Tel.-Nr. 062 216 38 90.
Evangelisch-reformierte: Pfarrer Mario Gaiser, 4622 Egerkingen
Tel. 062 398 11 60
Andere Konfessionen: bei den entsprechenden Aemtern
Abgabe der Bestattungsbescheinigung. Persönliches
Gespräch zur Absprache des Beerdigungstermines und
der Gestaltung des Gottesdienstes mit dem Pfarreileiter/
Pfarrer. Lebenslauf, wichtige Daten usw. bereithalten.
- Umrahmung des Gottesdienstes:
Absprache mit Organist, Sigrist, Mitwirkung von Vereinen
usw. (in der Regel mit dem Pfarreileiter/Pfarrer. Evtl.
Imbiss nach dem Gottesdienst organisieren.
- Gemeindeverwaltung 062 387 95 00
Ausserhalb der Schalterstunden
- Gemeindearbeiter, Vinzenz Marbet Natel 062 398 26 31,
Natel: 079 330 61 46
- Benützung der Aufbahrungshalle
- Art der Bestattung
- Erdbestattung
- Urnenbestattung
- Gemeinschaftsgrab
- Urnenbestattung in einem best. Grab
- Grabunterhalt
- Aufgabe der Todesanzeigen in Zeitungen (Publicitas AG,
Olten, Tel. 062 205 83 00) und Versand der Leidzirkulare
an Verwandte und Bekannte (ev. nur ausserhalb des Wohnortes).
B. Nach der Beerdigung
- Benachrichtigung weiterer Stellen mit Todesanzeige:
- Wohnungsvermieter
- Militärische Kommandostelle (Adresse auf Seite
8 im Dienstbüchlein).
- Publikation und Versand der Danksagungen.
- Benachrichtigung von Unfall-, Lebens-, Risiko-Versicherungen,
Pensions-, und Krankenkasse, AHV/IV/EL.
- Rentenansprüche geltend machen - je nach Alter und
Ereignis - bei:
- AHV/IV/EL (Witwen- und oder Waisenrente). Antragsformulare
können auf der Gemeindezweigstelle der Ausgleichskasse
(Gemeindekanzlei) bezogen werden.
- Pensionskasse (via Arbeitgeber)
- SUVA (durch Arbeitgeber).
- Benachrichtigung von Banken und Postcheckamt:
- Saldobestätigungen verlangen
- Verfügungsrecht über allfällige Guthaben mit
Rechtsabteilung der Banken abklären und sicherstellen.
- Guthaben geltend machen bei/für:
- Arbeitgeber (Lohn-Restzahlung, ev. Abgangsentschädigung)
- Vorausbezahlte Versicherungsprämien
- Steuervorauszahlungen
- Eventuell Kündigung der Mietwohnung.
C. Aufnahme des Inventars
- Gemäss Verfügung des Regierungsrates des Kantons
Solothurn vom 18. August 1959 ist nach jedem Todesfall innerhalb
von 30 Tagen ein Inventar aufzunehmen, sofern die verstorbene
Person Vermögen hinterlässt.
- Eingeladen zur Inventur, jedoch zum Erscheinen nicht verpflichtet,
sind sämtliche Erben. Vorteilhafterweise sollte eine
Angehörige, welche mit dem/der Verstorbenen im gemeinsamen
Haushalt oder im selben Haus gewohnt hat, oder eine andere
nahestehende Person, bei der Inventur anwesend sein. Der
Inventurbeamte kann überdies Sachkundige und Schätzer
beiziehen.
- Ins Inventar aufgenommen werden Grundstücke und Liegenschaften
in und ausserhalb der Wohngemeinde, die gesamte Fahrhabe,
Sammlungen, Schmuck, Kapitalvermögen (Barschaft, Metalle,
Wertpapiere, Bank- und Postcheckguthaben, Ansprüche
aus Lebens- und Unfallversicherungen, Patente, Beteiligungen
usw.) sowie Schulden.
Bei Ehepaaren werden das gesamte gemeinsame Vermögen
sowie gemeinsame Schulden im Inventar erfasst.
Für die Inventuraufnahme müssen alle Wert- und Schuldenpapiere
vorliegen. Bei Sparheften, Konti usw. soll der Zins bis
zum Todestag nachgetragen oder eine separate Bescheinigung
darüber eingeholt worden sein.
- Testamente, Erb- und Eheverträge sollen bei der Inventur
vorliegen. Ist ein solcher Vertrag bei einem Notar deponiert,
soll dessen Adresse bekannt sein.
- Inventurbeamter in Neuendorf ist der Gemeindepräsident.
Er nimmt innert nützlicher Frist nach dem Todesfall
mit den Hinterbliebenen Kontakt auf. Wo erforderlich, trifft
er sofort nach dem Todesfall die nötigen Sicherungsmassnahmen,
wie Versiegelung der Wohnung oder einzelner Räume,
unter Siegel legen von Wertpapieren usw.
Mit dieser Auflistung geben wir Ihnen, sehr geehrte Neuendörferinnen
und Neuendörfer, eine Übersicht über die wichtigsten Massnahmen
und Obliegenheiten. Obwohl die Aufzählung für den individuellen
Todesfall nicht abschliessend sein kann, hoffen wir, dass Ihnen
dieses Merkblatt behilflich sein wird.
Neuendorf, im Januar 2008
Mit freundlichen Grüssen
EINWOHNERGEMEINDE NEUENDORF
Gemeindepräsident Gemeindeschreiber
sig.P. Stöckli
sig.W. Dollinger |