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Einwohnergemeinde Neuendorf
 
 
   
  Hundesteuer
   
 

Im Monat April ist auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten
die Hunde-Taxe zu entrichten. Die jährliche Abgabe gilt für Hunde ab 5 Monaten.

Die Taxe beträgt: Fr. 100.--

Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund an- bzw. abzumelden.
Bei Neuanmeldungen bitte wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:
- Rasse oder Rassetyp des Hundes
- Nummer des Mikrochips oder der Tätowierung
- für bewilligungspflichtige Hunderassen die Nummer der Bewilligung

Die Tollwutschutzimpfung ist nicht mehr obligatorisch wird aber weiterhin empfohlen. Es müssen keine Impfausweise mehr vorgewiesen werden.

ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG !

Seit 2006 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip versehen sein!!

Robidog-Plan der Gemeinde Neuendorf im PDF-Format Robidogplan

Möchten Sie sich über die Kurse für den obligatorischen Sachkundenachweis orientieren? Dann können Sie sich auf der Internetseite www.skn-kurse.ch informieren.