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Im Monat April ist auf der Gemeindeverwaltung
während den Schalteröffnungszeiten
die Hunde-Taxe zu entrichten. Die jährliche Abgabe gilt
für Hunde ab 5 Monaten.
Die Taxe beträgt: Fr. 100.--
Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund an- bzw. abzumelden.
Bei Neuanmeldungen bitte wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:
- Rasse oder Rassetyp des Hundes
- Nummer des Mikrochips oder der Tätowierung
- für bewilligungspflichtige Hunderassen die Nummer der Bewilligung
Die Tollwutschutzimpfung ist nicht mehr obligatorisch wird
aber weiterhin empfohlen. Es müssen keine Impfausweise
mehr vorgewiesen werden.
ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG ! ACHTUNG
! ACHTUNG !
Seit 2006 müssen alle
Hunde mit einem Mikrochip versehen sein!!
Robidog-Plan der Gemeinde Neuendorf im PDF-Format 
Möchten Sie sich über die Kurse für den obligatorischen Sachkundenachweis orientieren? Dann können Sie sich auf der Internetseite www.skn-kurse.ch informieren.
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