Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist
der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der
Schweiz. Die AHV soll den wegen Alter und Tod zurückgehenden
oder wegfallenden Arbeitsverdienst wenigstens teilweise
ersetzen.
Die Invalidenversicherung (IV) schützt
die Versicherten vor den wirtschaftlichen Folgen eines
Gesundheitsschadens, der durch Krankheit, einen Unfall
oder als Folge eines Geburtsgebrechens entstanden ist.
Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AK SO) ist
eine unabhängige, öffentlich-rechtliche Anstalt.
Sie setzt jährlich ca. 1,25 Milliarden Franken um.
Gemäss Einführungsgesetz des Kantons Solothurn
vom 26. September 1993 vollzieht die AK SO die Bundesgesetzgebung
über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHV), über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende
der Armee und Zivilschutz (EO) und über die Familienzulagen
der Landwirtschaft (FLG).